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Sonderanfertigungen

Topographische Karten und Luftbilder als individuelle Druckausgaben

Von Topographischen Karten und Luftbildern fertigen wir für Sie individuell konfigurierte Druckausgaben. Diese Sonderanfertigungen umfassen z.B.:

  • Ausschnitt nach Wahl (z.B. gewünschtes Gebiet im Zentrum), unabhängig vom Regelblattschnitt der Topographischen Karten
  • Druck in beliebiger Größe (Übergrößen in mehreren Teilen), auch vergrößert oder verkleinert
  • Ergänzung durch auswählbare Karteninhalte

Zusätzliche Angebote:

  • Laminieren der Druckausgabe (matt oder glänzend, bis 1 m Breite, Länge unbegrenzt möglich)
  • Aufziehen der Druckausgabe auf eine 1 cm starke Hartschaumplatte
    (max. Größe 1 m x 1,40 m)

Wir beraten Sie gern zur Gestaltung Ihrer Druckausgaben.

Luftbilder / Orthophotos

Als Sonderanfertigungen von Luftbildern drucken wir:

  • Orthophotos mit kartographischen Zusatzinformationen (Ortsnamen, Gemarkungen, Straßennamen, ...)
  • Orthophotos mit Darstellung der Flurstücksgrenzen¹ (nur Formate DIN A4 bis A0)

¹ Die Flurstücksgrenzen sind zur deutlicheren Darstellung auf dunklen Bildabschnitten gelb abgebildet.

Gebühren für Luftbilder und Orthophotos

Formate Gebühr²
bis 25 cm x 25 cm  bzw. DIN A4 20,00 EUR
bis 40 cm x 40 cm  bzw. DIN A3 30,00 EUR
bis 60 cm x 60 cm  bzw. DIN A2 40,00 EUR
bis 80 cm x 80 cm  bzw. DIN A1 50,00 EUR
bis 100 cm x 100 cm  bzw. DIN A0 70,00 EUR

² alle Gebühren zuzüglich Porto und Verpackung
Zuschlag für Laminieren und Aufziehen auf Hartschaumplatte

Beispiele Orthophotos

Orthophoto

Orthophoto mit Darstellung der Flurstücksgrenzen

Format A4

Maßstab 1 : 1000

 

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Auszug Druckqualität (PDF)

Orthophoto

Orthophoto mit Darstellung der Flurstücksgrenzen

Format A3
Maßstab 1 : 2000

Auszug in Druckqualität (PDF)

Orthophoto mit Gewässer- und Straßenebenen sowie Verwaltungsgrenzen
Orthophoto mit Gewässer- und Straßenebenen sowie Verwaltungsgrenzen

 

Topographische Karten

Sonderanfertigungen drucken wir von den vom GeoSN herausgegebenen aktuellen Topographischen Karten sowie den historischen Karten. Für die Druckausgaben der aktuellen Topographischen Karten kann entsprechend der Layereinteilung der Digitalen Topographischen Karte auch eine individuelle Auswahl an Karteninhalten getroffen werden, z.B. nur Straßen und Verwaltungsgrenzen oder Vegetation und Höhenlinien o.ä.

Gebühren für Topographische Karten

  • 10,00 EUR zzgl. 0,20 EUR je angefangenen dm²
  • Zuschlag für Laminieren oder Aufblocken
  • zuzüglich Porto und Verpackung

Beispiele Topographische Karten

Topographische Karte
Topographische Karte 1 : 10 000 mit darübergelegten Verwaltungsgrenzen

 

Topographische Kreiskarte
Topographische Kreiskarte 1 : 100  000 mit farbigen Verwaltungsgrenzen

 

Blattschnittfreier Druck

Im Regelblattschnitt der Topographischen Karten werden Gebiete zerschnitten und auf verschiedenen Kartenblättern abgebildet, so z.B. das Stadtgebiet Löbau auf vier Blättern der Topographischen Karte 1 : 25 000 (siehe unten). Sie können sich jedoch jeden Kartenausschnitt auch blattschnittfrei ausdrucken lassen, z.B. das gesamte Stadtgebiet Löbau:

Vier Kartenblätter
Vier Kartenblätter der Topographischen Karte 1 : 25 000 im Regelblattschnitt
Löbau

Stadtgebiet Löbau, blattschnittfrei 1 : 25 000

 

Für die Bereitstellung und Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens gelten folgende Kostenregelungen:

Der Zugang zu Geodatendiensten erfolgt kostenfrei.

Bei einem Selbstabruf von digitalen Geodaten (Replikationen) über Downloadbereiche, wie z. B. der Webseite www.geodaten.sachsen.de werden die Geodaten kostenfrei übermittelt.

Sind digitale Geodaten (Replikationen) nicht im Selbstabruf verfügbar oder wird eine antragsbezogene Bereitstellung gewünscht, werden für die Datenübermittlung Kosten nach der Tarifstelle 1.2.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) erhoben. Die Gebühr bei einfachem Bereitstellungsaufwand (einfache Konfektionierung, ein Produkt) beträgt 25 Euro. Bei höherem Bereitstellungsaufwand (umfangreiche Konfektionierung, Transformationsaufwand, mehrere Produkte) können bis zu 500 Euro anfallen.

Die Gebühren für die Übermittlung von analogen Ausgaben (Präsentationsausgaben) richten sich nach den jeweiligen Tarifstellen der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).

 
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