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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens werden durch Vermessungsbehörden auf Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) in der jeweils geltenden Fassung bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt als Replikationen von Datensätzen oder Präsentationsausgaben aus den Datenbeständen der oberen Vermessungsbehörde bzw. durch Zugänglichmachung über Geodatendienste im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes (Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen - SächsGDIG) in der jeweils geltenden Fassung.

Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG

Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz - SächsGDIG

Bei der Bereitstellung erteilt die Vermessungsbehörde gemäß § 1 Nr. 3 der Sächsischen Geodatennutzungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung eine Erlaubnis zur Nutzung, die eine uneingeschränkte Weiterverwendung der Informationen durch jedermann ermöglicht.

Sächsische Geodatennutzungsverordnung - SächsGDNutzVO

Die Erlaubnis entspricht dem Lizenzmuster der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 unter Angabe des Quellenvermerks "Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)" oder kurz "GeoSN". Der Download und die Nutzung der online bereitgestellten Daten sind nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung kostenfrei.

Datenlizenz Deutschland

Sächsische Vermessungskostenverordnung - SächsVermKoVO

Die Nutzung der Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt. Auf Antrag erteilt die Vermessungsbehörde, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erlaubnis, Präsentationsausgaben der Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen; die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

In Replikationen oder Präsentationsausgaben enthaltene Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Beispiele für die Angabe des Quellennachweises

Elektronische Medien: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0, [optional: URI des Datensatzes]
Druckmedien:              Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0, [optional: Produktname (DTK, DGM)]

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