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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens werden durch Vermessungsbehörden auf Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch das Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt als Replikationen von Datensätzen oder Präsentationsausgaben aus den Datenbeständen der oberen Vermessungsbehörde bzw. durch Zugänglichmachung über Geodatendienste im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 507) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Bei der Bereitstellung erteilt die Vermessungsbehörde gemäß § 1 Nr. 3 der Sächsischen Geodatennutzungsverordnung vom 10. August 2017 (SächsGVBl. S. 483) in der jeweils geltenden Fassung eine Erlaubnis zur Nutzung, die eine uneingeschränkte Weiterverwendung der Informationen durch jedermann ermöglicht.

Die Erlaubnis entspricht dem Lizenzmuster der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe des Quellenvermerks "Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)" oder kurz "GeoSN".

Die Nutzung der Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt. Auf Antrag erteilt die Vermessungsbehörde, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erlaubnis, Präsentationsausgaben der Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen; die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

In Replikationen oder Präsentationsausgaben enthaltene Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Beispiele für die Angabe des Quellennachweises

Elektronische Medien: Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0, [optional: URI des Datensatzes]
Druckmedien:              Quelle: GeoSN, dl-de/by-2-0, [optional: Produktname (DTK, DGM)]

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