Automatisiertes Abrufverfahren
Übermittlung von Eigentümerdaten an Behörden und sonstige öffentliche Stellen
Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens können Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen auf Anforderung regelmäßig übermittelt werden, wenn dies auf gesetzlicher Grundlage zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Übermittlung kann auch im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens erfolgen, wenn die Einrichtung eines solchen Verfahrens unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und der Aufgaben der Empfänger angemessen und eine mindestens stichprobenartige Abrufkontrolle gewährleistet ist.
Der Antrag auf Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens ist beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen zu stellen. Den Antrag und ein Online-Formular zur Löschung einzelner Zugänge sowie die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und das dazugehörige Merkblatt finden Sie hier:
Antrag auf Einrichtung des Zugangs zu dem automatisierten Abrufverfahren mit der Auskunfts- und Präsentationskomponente des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS-APK) für Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 11 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG
- Einrichtung des Zugangs zum automatisierten Abrufverfahren Formular [GeoSN267]
Mitteilung zwecks Löschung des Zugangs zu dem automatisierten Abrufverfahren mit der Auskunfts- und Präsentationskomponente des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS-APK) für Behörden und sonstige öffentliche Stellen
- Löschung des Zugangs zum automatisierten Abrufverfahren Online-Formular [GeoSN268]
- Verpflichtung (*.pdf, 0,27 MB) auf die Einhaltung des Datenschutzes
- Hinweise (*.pdf, 0,31 MB) für Verantwortliche öffentlicher Stellen zur Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes