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Erteilung der Befugnis

zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster durch Gemeinden

Befugnis

Gemeinden wird auf Antrag die Befugnis erteilt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für ihr Gemeindegebiet abzugeben. Der Antrag auf Erteilung der Befugnis ist auszudrucken, vom Bürgermeister zu unterschreiben und per Fax oder Post an das GeoSN zu senden.

Rechtsgrundlage für die Erteilung der Befugnis ist § 12 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz.

Die Gebühr für die Erteilung der Befugnis beträgt einmalig 100 EUR. Die Befugnis gilt unbefristet. Sie wird in Schriftform übermittelt und enthält neben technischen Hinweisen datenschutzrechtliche Vorgaben und Regelungen zur Erhebung von Gebühren.

Die Übermittlung der Informationen aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters wird über ein webbasiertes Abrufverfahren aus den Datenbeständen der oberen Vermessungsbehörde, dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), realisiert. Als notwendige Sachausstattung müssen ein PC mit Internetanschluss, der die Bedienung eines Webbrowsers (Mozilla Firefox oder Internet Explorer) ermöglicht und ein Farbdrucker für Ausdrucke bis Format DIN A 3 vorhanden sein. Der Monitor soll nicht kleiner als 19" sein.

Zugang

Um Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erstellen und abgeben zu können muss für die hierfür vorgesehenen Personen jeweils ein eigener Zugang zum Online-Portal Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem Auskunfts- und Präsentationskomponente (ALKIS-APK) eingerichtet werden. Die Gebühr für bis zu fünf Zugangsberechtigungen zur ALKIS-APK beträgt 400 EUR jährlich.
Für jede weitere Zugangsberechtigung beträgt die Gebühr 50 EUR jährlich. Die Gebühr wird zum Zeitpunkt der Einrichtung des Zugangs erhoben.

Für den Fall, dass der Bürgermeister selbst einen Zugang zur ALKIS-APK nutzen will, kann dies bereits im Antrag auf Erteilung der Befugnis ("Zugang für den Antragsteller") erklärt werden.

Voraussetzung für die Einrichtung des Zugangs zur ALKIS-APK für die vorgesehenen Personen ist eine Verpflichtung auf entsprechende Regelungen im sächsischen Datenschutzgesetz. Einzelheiten finden Sie in der schriftlich erteilten Befugnis. Im Antrag auf Einrichtung des Zugangs zur ALKIS-APK ist dies zu bescheinigen.

Nach Einrichtung des Zugangs können so genannte Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster abgegeben werden. Hierzu gehören die Liegenschaftskarte, der Flurstücksnachweis, der Flurstücks- und Eigentumsnachweis, der Grundstücksnachweis, der Bestandsnachweis und der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken. Die Erstellung von Auszügen ist auf das Gebiet der betreffenden Gemeinde beschränkt.

Für die Einrichtung des Zugangs zur ALKIS-APK und der Löschung einzelner Zugänge finden Sie hier das entsprechende Online-Formular.

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