Hauptinhalt

Erteilung der Befugnis

zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Befugnis

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wird auf Antrag die Befugnis erteilt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster abzugeben. Der Antrag auf Erteilung der Befugnis ist auszudrucken, vom ÖbVI zu unterschreiben und per Fax oder Post an das GeoSN zu senden.

Rechtsgrundlage für die Erteilung der Befugnis ist § 12 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz.

Die Gebühr für die Erteilung der Befugnis beträgt einmalig 100 EUR. Die Befugnis gilt unbefristet. Sie wird in Schriftform übermittelt und enthält neben technischen Hinweisen datenschutzrechtliche Vorgaben und Regelungen zur Erhebung von Gebühren.

Die Übermittlung der Informationen aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters wird über ein webbasiertes Abrufverfahren aus den Datenbeständen der oberen Vermessungsbehörde realisiert. Als notwendige Sachausstattung müssen ein PC mit Internetanschluss, der die Bedienung eines Webbrowsers (Mozilla Firefox oder Internet Explorer) ermöglicht und ein Farbdrucker für Ausdrucke bis Format DIN A 3 vorhanden sein. Der Monitor soll nicht kleiner als 19" sein.

Zugang

Um Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erstellen und abgeben zu können muss für die hierfür vorgesehenen Personen jeweils ein eigener Zugang zum Online-Portal Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem Auskunfts- und Präsentationskomponente (ALKIS-APK) eingerichtet werden.

Für den Fall, dass der ÖbVI selbst einen Zugang zur ALKIS-APK nutzen will, kann dies bereits im Antrag auf Erteilung der Befugnis ("Zugang für den Antragsteller") erklärt werden.

zurück zum Seitenanfang