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Raumbezugsfestpunkte

Raumbezugsfestpunkte (RBP), die man früher auch als trigonometrische Punkte bezeichnete, wurden zum größten Teil zu Zeiten eingerichtet, als an Satellitenvermessung noch nicht zu denken war und stellten lange die einzige Möglichkeit dar, ein amtliches Lagebezugssystem vorzuhalten. Die Bereitstellung des amtlichen Lagebezuges in Sachsen erfolgt heutzutage grundsätzlich über die SAPOS-Dienste. Sofern Nutzer mit terrestrischen Messverfahren arbeiten, können sie sich dafür erforderliche Bezugspunkte am Boden unter Verwendung der SAPOS-Dienste mit geringem Aufwand selbst schaffen.

Raumbezugsfestpunkt

Raumbezugsfestpunkt als Pfeilervermarkung mit Schutzsäulen

Schutzkasten

Raumbezugsfestpunkt als Grundständer unter Schutzkasten

 
Ein dichtes Netz von Raumbezugsfestpunkten (RBP), über welches in der Vergangenheit europäische, bundes- und landesweite Koordinatenreferenzsysteme für den Lagebezug bereitstellt wurden, wird bei der heute verfügbaren Messtechnologie nicht benötigt und wird daher nicht mehr dauerhaft vorgehalten.

Ein geringer Teil des Raumbezugsfestpunktfeldes ist fachlich noch erforderlich und wird deshalb weiterhin laufendgehalten. Es handelt sich dabei größtenteils um multifunktionale RBP, die gleichzeitig Schwerefestpunkte sind. Diese Punkte können von Nutzern als Kontrollpunkte verwendet werden, um die Konfiguration Ihrer GNSS-Geräte zu überprüfen. Weitere Raumbezugsfestpunkte werden fachlich laufendgehalten, um im Zusammenhang mit den SAPOS-Diensten eine Versorgung mit dem amtlichen Raumbezug flächenhaft sicherzustellen – auch dort, wo ungünstige Bedingungen für GNSS-Messungen herrschen. Dabei wird ein Höchstabstand von 2,5 km zwischen den Stellen, an denen der Raumbezug unmittelbar durch SAPOS oder durch einen Raumbezugsfestpunkt zur Verfügung steht, angestrebt.

Ein sukzessiver Rückbau der sonstigen, fachlich nicht mehr erforderlichen Raumbezugsfestpunkte erfolgt dort, wo Eigentümerinteressen und Verkehrssicherungsaspekte dies erfordern.

Alle übrigen RBP werden, nachdem sie in einen dauerhaft verkehrssicheren Zustand versetzt wurden, nicht mehr laufendgehalten, stehen aber im Datenvertriebssystem weiterhin zur Verfügung. An den GeoSN herangetragene Meldungen über den Zustand dieser Punkte sowie Meldungen über den Wegfall solcher Punkte vor Ort werden auch künftig in den Datenbestand eingearbeitet.

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