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SAPOS®- Gebühren

 

Seit 01. September 2019 erfolgt die Bereitstellung der SAPOS-Daten durch den GeoSN kostenfrei.

 

Die Kostenfreiheit regelt Tarifstelle 1.2.5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung - SächsVermKoVO) erlassen als Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Nutzungsrechte und Kosten für digitale Geobasisinformationen vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 551).