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Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück und – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.

Informationen zur Bodenschätzung finden Sie hier:

Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
(Anlagen 1 und 2: Acker- und Grünlandschätzungsrahmen)

Verzeichnis der Musterstücke in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen
Sachgebiet F Wirtschaft: F IV 1 Böden nach Bodenwerten 1934 bis 1954 mit Beiheft (26 Seiten), Gebühr: 6,50 EUR

Erfassungsstand Bodenschätzung im Liegenschaftskataster

Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile werden nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Übernahme erfolgt gemarkungsweise.

Bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster werden der Datenübermittlung die vorhandenen analogen Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Unterlagen liegen entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich bei den unteren Vermessungsbehörden.

In der Tabelle und der Karte können Sie sich über den Erfassungsstand der Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster informieren.

Erfassungsstand Bodenschätzung

Nachweis

Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung

Beispiel
Gemarkung Jonsdorf Flurstück 54

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Auszug in Originalqualität (PDF)

Welche Gebühren werden erhoben?

Diese Auszüge aus dem Liegenschaftskataster unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Porto und Verpackung werden zuzüglich erhoben.

Ausgabeart Flurstücks- und Eigentumsnachweis
mit Bodenschätzung
Papier oder PDF-Datei 11,90 EUR je Flurstück,
mindestens 17,85 EUR*

* inkl. MwSt.

Wie bestellen Sie?

Für die Übermittlung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Nutzen Sie hierzu auch die E-Mail oder am besten unser Online-Formular.

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