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Landesgrenzen

Abbildung mit Länge der Landesgrenzen Freistaat Sachsen © GeoSN

Grenzzeichen an den Grenzen zu den benachbarten Bundesländern

Die fast 800 km lange Grenze zu den benachbarten Bundesländern (Freistaat Bayern, Freistaat Thüringen, Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg) ist bestimmt durch mehr als 28.000 Grenzpunkte. Bei vielen dieser Punkte findet man Abmarkungen vor Ort. Die Ausprägung der Grenzsteine stellt sich heute sehr unterschiedlich dar. Der Grund dafür ist in der historischen Entwicklung zu finden. So gibt es Bereiche, deren Abmarkung bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts zwischen den damaligen Ländern vereinbart wurde und die in Teilen dem Verlauf der heutigen Landesgrenze entsprechen. Dies betrifft z. B. die Grenze zwischen den Königreichen Sachsen und Preußen, welche auf dem Wiener Kongress 1815 neu festgelegt wurde. Nach einer anfänglichen Kennzeichnung mit Eichenpfählen wurden die Punkte an dieser Grenze ab 1828 mit Haupt- und Läufersteinen abgemarkt. Hauptsteine („Pilare“) sind hohe, freistehende, monolithische Pfeiler, die durchaus auch die Form von Pyramidenstümpfen aufweisen können, versehen mit eingravierten Initialen der Länder („KS“ bzw. „KP“) und einer der eindeutigen Identifikation dienenden Nummer. Die Läufersteine sind einfache quaderförmige Steine teilweise mit eingravierter Nummer und Kreuz.

Auch an der Grenze zum heutigen Freistaat Thüringen sind verschiedene Ausprägungen historischer Abmarkungen mit Grenzsteinen vertreten. So wurden die Steine zum ehemaligen Herzogtum Sachsen-Altenburg mit einer abgerundeten Kopfform, Gravuren der Jahreszahl, der laufenden Nummer und den mittlerweile entfernten Initialen „KS“ bzw. „HA“ versehen. An der Grenze zum Fürstentum Reuß ä.L. wurden dagegen häufig Materialien aus der Region zur Abmarkung eingesetzt. Es handelt sich dabei um „Theumaer Platten“ (Schieferplatten mit abgerundetem Kopf und eingravierter Nummer). Es kamen aber auch Porphyr- und Sandsteingrenzsteine in den unterschiedlichsten Formen zum Einsatz.

In anderen Bereichen (vor allem an der Grenze zum Land Sachsen-Anhalt) findet man die aus dem Liegenschaftskataster bekannten Abmarkungen. Dabei können von viereckig behauenen Steinen mit Kreuz bis zu einfachen Feldsteinen alle möglichen Abmarkungsformen vorkommen. Viele dieser Abmarkungen sind im Laufe der Zeit verschüttet bzw. überwachsen und auf den ersten Blick nicht mehr zu entdecken.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl heute exotisch anmutender Abmarkungsformen. So sind auch nach fast 200 Jahren vorhandene Eichenholzpfähle, damals gepflanzte Grenzbäume, Grenzraine und Grenzgräben, Deichmarken, Eisenrohre, geschmiedete Grenznägel, sogar „Erdhaufen“ (sogenannte Grenzhügel) oder auch topografische Punkte (Gebäude-, Zaunecken, Böschungsknicke) immer noch Abmarkungen bzw. Kennzeichnungen der Landesgrenze.

Andererseits sind auch viele Grenzpunkte nie oberirdisch abgemarkt gewesen. Hier haben unsere Vorgänger unterirdische Kennzeichnungen für die Punkte eingebracht, welche häufig in Tiefen von 0,3 m bis 1,2 m unter dem Erdboden die Wirren der Zeit überdauert haben und heute wertvolle Zeugnisse für den wiederherzustellenden korrekten Verlauf der Landesgrenzen bilden. Dabei gibt es je nach Kreativität und Geldbeutel des jeweiligen Auftraggebers der damaligen Vermessung und Abmarkung der Landesgrenze Porzellan-, Ton-, Glasscherben oder -marken, Untersteine, Tonrohre, Tonkegel, halbe oder ganze Ziegel, Glasflaschen, Flaschenböden, Holzkohle, Schlacke, gelegentlich aber auch keine Kennzeichnung.  

Es ist jedoch auch nicht auszuschließen, dass im Laufe der Zeit durch unterschiedlichste Ereignisse die ursprünglichen Abmarkungen abhandengekommen sind.

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