Sonderanfertigungen
Topographische Karten und Luftbilder als individuelle Druckausgaben
Von Topographischen Karten und Luftbildern fertigen wir für Sie individuell konfigurierte Druckausgaben. Diese Sonderanfertigungen umfassen z.B.:
- Ausschnitt nach Wahl (z.B. gewünschtes Gebiet im Zentrum), unabhängig vom Regelblattschnitt der Topographischen Karten
- Druck in beliebiger Größe (Übergrößen in mehreren Teilen), auch vergrößert oder verkleinert
- Ergänzung durch auswählbare Karteninhalte
Zusätzliche Angebote:
- Laminieren der Druckausgabe (matt oder glänzend, bis 1 m Breite, Länge unbegrenzt möglich)
- Aufziehen der Druckausgabe auf einer 1 cm starken Hartschaumplatte (max. Größe 1 m x 1,40 m)
Wir beraten Sie gern zur Gestaltung Ihrer Druckausgaben.
Topographische Karten
Sonderanfertigungen drucken wir von den vom GeoSN herausgegebenen aktuellen Topographischen Karten sowie den historischen Karten. Für die Druckausgaben der aktuellen Topographischen Karten kann entsprechend der Layereinteilung der Digitalen Topographischen Karte auch eine individuelle Auswahl an Karteninhalten getroffen werden, z.B. nur Straßen und Verwaltungsgrenzen oder Vegetation und Höhenlinien o.ä.
Gebühren für Topographische Karten
- 10,00 EUR zzgl. 0,20 EUR je angefangenen dm²
- Zuschlag für Laminieren oder Aufblocken
- zuzüglich Porto und Verpackung
Luftbilder / Orthophotos
Als Sonderanfertigungen von Luftbildern drucken wir:
- Orthophotos mit kartographischen Zusatzinformationen (Ortsnamen, Gemarkungen, Straßennamen, ...)
- Orthophotos mit Darstellung der Flurstücksgrenzen¹ (nur Formate DIN A4 bis A0)
¹ Die Flurstücksgrenzen sind zur deutlicheren Darstellung auf dunklen Bildabschnitten gelb abgebildet.
Gebühren für Luftbilder und Orthophotos
Formate | Gebühr² |
---|---|
bis 25 cm x 25 cm bzw. DIN A4 | 20,00 EUR |
bis 40 cm x 40 cm bzw. DIN A3 | 30,00 EUR |
bis 60 cm x 60 cm bzw. DIN A2 | 40,00 EUR |
bis 80 cm x 80 cm bzw. DIN A1 | 50,00 EUR |
bis 100 cm x 100 cm bzw. DIN A0 | 70,00 EUR |
² alle Gebühren zuzüglich Porto und Verpackung
Zuschlag für Laminieren und Aufziehen auf Hartschaumplatte
Die Gebühren werden erhoben auf Grundlage der zweiten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Zweite Sächsische Vermessungskosten-verordnung - 2. SächsVermKoVO) vom 24. Juli 2012, die zuletzt durch Verordnung vom 27. Mai 2016 geändert worden ist.
Beispiele

Topographische Karte 1 : 10 000 mit darübergelegten Verwaltungsgrenzen

Topographische Kreiskarte 1 : 100 000 mit farbigen Verwaltungsgrenzen
Blattschnittfreier Druck
Im Regelblattschnitt der Topographischen Karten werden Gebiete zerschnitten und auf verschiedenen Kartenblättern abgebildet, so z.B. das Stadtgebiet Löbau auf vier Blättern der Topographischen Karte 1 : 25 000 (siehe unten). Sie können sich jedoch jeden Kartenausschnitt auch blattschnittfrei ausdrucken lassen, z.B. das gesamte Stadtgebiet Löbau:

Vier Kartenblätter der Topographischen Karte 1 : 25 000 im Regelblattschnitt

Stadtgebiet Löbau, blattschnittfrei
Orthophotos

Orthophoto mit Gewässer- und Straßenebenen sowie Verwaltungsgrenzen
Weiterführende Informationen
- Historische Karten: Messtischblätter und Topographische Karten 1 : 25 000 - Ausgabe Staat (DDR)