Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster, einem öffentlich geführten Register, werden die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) landesweit nachgewiesen, dargestellt und beschrieben. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken sowie dem Grundstücksverkehr.
Im Freistaat Sachsen wird das Liegenschaftskataster von den unteren Vermessungsbehörden für das Gebiet des jeweiligen Amtsbezirkes geführt.
Für die Katastervermessung und Abmarkung sind im Freistaat Sachsen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig.
Das Liegenschaftskataster besteht aus einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) und einem darstellenden Teil (Liegenschaftskarte) sowie den vermessungstechnischen Unterlagen und den sonstigen Unterlagen, die für die Flurstücksentwicklung von dauernder Bedeutung sind.







