Nutzungsbedingungen
Daten der Grundlagenvermessung werden abgegeben, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Sie unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt nach § 13 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008,
das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) geändert worden ist, und dürfen nur mit
Erlaubnis des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht
oder an Dritte weitergegeben werden.
Vervielfältigungen durch Behörden zur Erledigung ihrer Aufgaben oder zu innerdienstlichen Zwecken sowie durch natürliche
Personen zum ausschließlich eigenen, nichtgewerblichen Gebrauch bedürfen nicht dieser Erlaubnis. Dies gilt auch für die
Weitergabe durch Landkreise und Gemeinden an Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben der Landkreise und
Gemeinden wahrnehmen, und für die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren. Als Vervielfältigung gelten
die Herstellung von Mehrfertigungen von Daten, auch in bearbeiteter Form, insbesondere durch Nachdruck, Fotokopie,
Lichtpause, Folienkopie, Digitalisierung, Scannen, Speicherung zur Mehrfachnutzung oder Speicherung auf Datenträger.
Keiner Erlaubnis bedarf die Bearbeitung von Informationen aus dem amtlichen Vermessungswesen im Zusammenhang mit der
Erfassung und Verwaltung von Geodaten im Sinne des § 4 Abs. 1 SächsGDIG.
