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Bestandsdatenauszug mit den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens,

Tipp: Nutzen Sie auch unsere offenen Geodaten! Geodaten von ganz Sachsen stehen hier kostenfrei zum Herunterladen bereit: www.geodaten.sachsen.de

den Bodenschätzungsergebnissen sowie der Lage und Bezeichnung der Bodenprofile (NAS)

Der Bestandsdatenauszug mit den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, den Bodenschätzungsergebnissen sowie der Lage und Bezeichnung der Bodenprofile enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten in objektstrukturierter Form mit den Eigentümerdaten und für Flächen, die in die Bodenschätzung einbezogen sind, zusätzlich die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.

Informationen zur Bodenschätzung finden Sie hier:

Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
(Anlagen 1 und 2: Acker- und Grünlandschätzungsrahmen)

Verzeichnis der Musterstücke in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen
Sachgebiet F Wirtschaft: F IV 1 Böden nach Bodenwerten 1934 bis 1954 mit Beiheft (26 Seiten), Gebühr: 6,50 EUR

Erfassungsstand Bodenschätzung im Liegenschaftskataster

Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile werden nach Eintritt der Bestandskraft in digitaler Form in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Übernahme erfolgt gemarkungsweise.

Bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster werden der Datenübermittlung die vorhandenen analogen Unterlagen zugrunde gelegt. Diese Unterlagen liegen entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich bei den unteren Vermessungsbehörden.

In der Tabelle und der Karte können Sie sich über den Erfassungsstand der Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster informieren.

Erfassungsstand Bodenschätzung

Wie bestellen Sie?

Für die Übermittlung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Nutzen Sie hierzu auch die E-Mail, De-Mail  oder am besten unser Online-Formular.

Abgabe ausschließlich an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare. An andere natürliche oder juristische Personen nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

 

Für die Bereitstellung und Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens gelten folgende Kostenregelungen:

Der Zugang zu Geodatendiensten erfolgt kostenfrei.

Bei einem Selbstabruf von digitalen Geodaten (Replikationen) über Downloadbereiche, wie z. B. der Webseite www.geodaten.sachsen.de werden die Geodaten kostenfrei übermittelt.

Sind digitale Geodaten (Replikationen) nicht im Selbstabruf verfügbar oder wird eine antragsbezogene Bereitstellung gewünscht, werden für die Datenübermittlung Kosten nach der Tarifstelle 1.2.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) erhoben. Die Gebühr bei einfachem Bereitstellungsaufwand (einfache Konfektionierung, ein Produkt) beträgt 25 Euro. Bei höherem Bereitstellungsaufwand (umfangreiche Konfektionierung, Transformationsaufwand, mehrere Produkte) können bis zu 500 Euro anfallen.

Die Gebühren für die Übermittlung von analogen Ausgaben (Präsentationsausgaben) richten sich nach den jeweiligen Tarifstellen der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).

 
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